Aufgrund der weiterhin geltenden Regelung bzgl. der Corona Pandemie ist noch nicht absehbar, wann wir wieder aktiv die Pflichtstunden anbieten können. Sobald Pflichtsunden wieder möglich sein werden, werden wir diese terminlich auf der Homepage und in den sozialen Netzwerken bekanntgeben.
Zusätzlich haben wir beschlossen, dass diejenigen, die Pflichtstunden für das Jahr 2020 ableisten müssen, ein Jahr mehr Zeit haben diese abzuleisten.
Das bedeutet, dass diejenigen, die 2019 dem Verein beigetreten sind, ihre Pflichstunden für 2020 auch im Jahr 2021 ableisten können. Diejenigen, die 2020 dem Verein beigetreten sind, können ihre Pflichtstunden von 2020 auch im Jahr 2022 ableisten.
Sollten Pflichstunden nicht termingerecht abgeleistet werden, werden diese weiterhin in Rechnung gestellt.
Der Vorstand