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Information zum Fischereierlaubnisschein des LFV Westfalen und Lippe e. V.
Auf dem Fischereierlaubnisschein des LFV Westfalen und Lippe e. V. ist unter dem Bereich „Zur besonderen Beachtung“ ein Fehler unterlaufen.
Unter §1 steht, dass die Quappe eine ganzjährige Schonzeit hat und dem Wasser nicht entnommen werden darf. Dagegen steht unter §3, dass die Quappe unter Beachtung der Schonzeit (15.12. bis 28.02.) und des Mindestmaßes (35 cm) in den Kanalstrecken und der Lippe entnommen werden darf.
Da dies zu Verwirrungen führen kann, möchten wir hierzu mitteilen, dass die Quappe, wie unter §3 beschrieben, dem Kanal und der Lippe entnommen werden darf.
Neues Angelverbot im Bereich Fährstraße
Hechtburger und Forellendöner
Der WA hat die Beteiligten Vereinsmitglieder an der Sendung „Viel für Wenig – Kochen mit Björn Freitag“ zu dem Dreh interviewt. Herausgekommen ist ein schöner Artikel, welcher hier nachzulesen ist.
Die Sendung wird heutigen Montag den 21.09.2020 um 21 Uhr auf WDR ausgestrahlt. Für alle diejenigen, die sich die Sendung nicht anschauen können, gibt es die Möglichkeit sich diese über die Mediathek des WDR anzuschauen. Link im Beitrag.
