Mit sofortiger Wirkung ist das Angeln am Bootshaus an der Lippe im Bereich Fährstraße verboten.
Dieses Verbot gilt von der Brücke Fährstraße (westliche Seite) Fluss abwärts bis hinter dem Bootshaus. Der Bereich des Angelverbotes ist durch zwei Schilder gekennzeichnet.
(Bildquelle: Gewässerkartenheft SFV Hamm e. V.)