Information zum Fischereierlaubnisschein des LFV Westfalen und Lippe e. V.

Durch | 05/01/2021

Auf dem Fischereierlaubnisschein des LFV Westfalen und Lippe e. V. ist unter dem Bereich „Zur besonderen Beachtung“ ein Fehler unterlaufen.

Unter §1 steht, dass die Quappe eine ganzjährige Schonzeit hat und dem Wasser nicht entnommen werden darf. Dagegen steht unter §3, dass die Quappe unter Beachtung der Schonzeit (15.12. bis 28.02.) und des Mindestmaßes (35 cm) in den Kanalstrecken und der Lippe entnommen werden darf.

Da dies zu Verwirrungen führen kann, möchten wir hierzu mitteilen, dass die Quappe, wie unter §3 beschrieben, dem Kanal und der Lippe entnommen werden darf.

Neues Angelverbot im Bereich Fährstraße

Durch | 26/10/2020

Mit sofortiger Wirkung ist das Angeln am Bootshaus an der Lippe im Bereich Fährstraße verboten.

Dieses Verbot gilt von der Brücke Fährstraße (westliche Seite) Fluss abwärts bis hinter dem Bootshaus. Der Bereich des Angelverbotes ist durch zwei Schilder gekennzeichnet.

(Bilder im Beitrag)

Hechtburger und Forellendöner

Durch | 21/09/2020

Der WA hat die Beteiligten Vereinsmitglieder an der Sendung „Viel für Wenig – Kochen mit Björn Freitag“ zu dem Dreh interviewt. Herausgekommen ist ein schöner Artikel, welcher hier nachzulesen ist.

Die Sendung wird heutigen Montag den 21.09.2020 um 21 Uhr auf WDR ausgestrahlt. Für alle diejenigen, die sich die Sendung nicht anschauen können, gibt es die Möglichkeit sich diese über die Mediathek des WDR anzuschauen. Link im Beitrag.

Pflichtstunden 2020

Durch | 29/05/2020

Aufgrund der weiterhin geltenden Regelung bzgl. der Corona Pandemie ist noch nicht absehbar, wann wir wieder aktiv die Pflichtstunden anbieten können. Sobald Pflichtsunden wieder möglich sein werden, werden wir diese terminlich auf der Homepage und in den sozialen Netzwerken bekanntgeben.

Zusätzlich haben wir beschlossen, dass diejenigen, die Pflichtstunden für das Jahr 2020 ableisten müssen, ein Jahr mehr Zeit haben diese abzuleisten.

Das bedeutet, dass diejenigen, die 2019 dem Verein beigetreten sind, ihre Pflichstunden für 2020 auch im Jahr 2021 ableisten können. Diejenigen, die 2020 dem Verein beigetreten sind, können ihre Pflichtstunden von 2020 auch im Jahr 2022 ableisten.

Sollten Pflichstunden nicht termingerecht abgeleistet werden, werden diese weiterhin in Rechnung gestellt.

Der Vorstand