Der Einsatz des Setzkeschers ist aus tierschutzrechtlichen Gründen fragwürdig. Insbesondere in stark fließenden Gewässern sowie in Schifffahrtswegen ist der Setzkescher kritisch zu beurteilen, weil die Fische durch die Einengung bei stark strömendem Wasser oder Wellenschlag Schäden erleiden können. Aus diesem Grund ist es bereits jetzt gängige Praxis, dass die Wasserschutzpolizei Angler, die an den Kanälen Setzkescher benutzen, wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz anzeigen.
Der Landesfischereiverband als Pächter der Kanalstrecken verbietet daher ab sofort den Einsatz des Setzkeschers am Westdeutschen Kanalnetz und wird dieses Verbot in den Erlaubnisschein 2017 aufnehmen. Der LFV verdeutlicht damit die bisherige gleichlautende Empfehlung.
Bitte beachten Sie, dass die Benutzung eines Setzkeschers am Kanal einen Straftatbestand nach dem Tierschutzgesetz darstellen kann.